AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hofgut Imsbach Lapointe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hofgut Imsbach Lapointe

1. VORBEMERKUNG

  1. Die vom Kunden veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Vitrinen oder Flächen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- bzw. den vertragsgemäß vorgesehenen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, HAFTUNG UND VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Kunden und das Hotel dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Buchungsbestätigung von der darin angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. ZIMMERBEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm durch spätere Räumung entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 80 %, wobei es dem Kunden freisteht, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat dem Empfang eine Abreise nach 11.00 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag zu melden.
  4. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
  5. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  6. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
  7. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4. LEISTUNG, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Ausgaben des Hotels an Dritte.
  3. Soweit im Prospekt nichts anderes ausgeschrieben ist, umfasst der Preis bei Zimmerbuchung die Beherbergung, Verpflegung nur, sofern gebucht, Bedienungsgelder und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich gültigen Höhe. Sämtliche Preisauszeichnungen und Vereinbarungen erfolgen in Euro. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Verringerung der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste, so kann die Zustimmung des Hotels davon abhängig gemacht werden, dass sich der Preis für Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4.6. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4.6. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 4.6. und/oder 4.7. geleistet wurde.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

5. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Bei Gruppenbuchungen wie z. B. Tagungen, Gesellschaften, Gruppenreisen ab 10 Personen (= Individualgast) kann der Kunde bis zum 4 Wochen vor Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:
    1. 4 Wochen vor Anreisetag = 50 % des Zimmerpreises
    2. 2 Wochen vor Anreisetag = 70 % des Zimmerpreises
    3. In der Anreise Woche = 90 % des Zimmerpreises und 60 % des Halb-/Vollpensionsarrangements.

6. RÜCKTRITT DES HOTELS

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    4. ein Verstoß gegen Ziffer 1.3. vorliegt.

7. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00, sofern diese im verschlossenen Zimmersafe aufbewahrt wurden. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme des jeweiligen Hotels im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  4. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, erteilt.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
  6. Die Benutzung von Sportgeräten ist vom Kunden zu verantworten. Sportgeräte sollten vor Benutzung von dem Kunden überprüft werden. Für Sportunfälle im Fitnessbereich haftet das Hotel nur, wenn es ein Verschulden trifft. Im übrigen wird der Abschluss einer Sportunfallversicherung empfohlen.
  7. Das Hotel kann in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck übernehmen. Die Haftung für Personen und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen übernimmt das Hotel keine Haftung.
  8. Für Leistungen anderer, durch das Hotel vermittelter Hotels, wird keine Haftung übernommen.

8. BESONDERE HINWEISE FÜR VERANSTALTUNGEN

  1. Das Hofgut Imsbach fungiert als Restaurant, Hotel und Veranstaltungsort für verschiedene Festivitäten. Eine Buchung ohne gastronomische Bewirtung ist daher nicht möglich.

Im Restaurant, Festsaal, in der Stube sowie im Außenbereich sind offenes Feuer, Fackeln, Feuerwerk, Konfetti aller Art, Himmelslaternen und Ballons untersagt. Es ist ausschließlich gestattet, abbaubare Naturmaterialien im Außenbereich zu verwenden (z. B. Streublumen). Stabkerzen als Tischdekoration müssen mit einem Tropfschutz ausgestattet sein. Das Servicepersonal behält sich das Recht vor, unsichere Dekorationselemente zu entfernen.

In den Bereichen Restaurant, Festsaal, Stube sowie in den Hotelzimmern gilt ein Rauchverbot. Feiern im Festsaal oder der Imsbach Stube sind bis 04:00 Uhr möglich; im Restaurant/Blauen Salon bis 02:00 Uhr. Wir bitten um Beachtung der Zimmerlautstärke im Hoteltrakt.

Die Parkplätze rund um das Hofgut sind öffentlich und kostenfrei; im Innenhof herrscht Parkverbot. Änderungen der Personenzahl können nur bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin berücksichtigt werden. Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder auf dem nicht eingezäunten Gelände.

Wir stellen eine begrenzte Anzahl an Kinderstühlen zur Verfügung; bitte informieren Sie uns im Voraus. Kinder bis 3 Jahre essen kostenfrei, bis 13 Jahre werden ermäßigt berechnet, ab 14 Jahren erfolgt die volle Berechnung. Die gebuchte Getränkepauschale gilt ab Beginn der Veranstaltung und endet mit deren Abschluss. Kinder bis 15 Jahre erhalten eine Kinder-Getränkepauschale, ab 16 Jahren werden sie voll berechnet.

Alle Getränke der Pauschale können jederzeit beim Servicepersonal bestellt werden. Es ist nicht gestattet, eigene Getränke mitzubringen, und die Mitnahme nach Veranstaltungsende ist untersagt. Über das festgelegte Getränkesortiment hinaus können keine weiteren Getränke erworben werden. Externes Catering ist nicht erlaubt; wir arbeiten ausschließlich mit unserer hauseigenen Restaurantküche und ausgewählten Cateringpartnern zusammen.

Zusätzliche Buchungen von Mobiliar, Dekoration, Tischwäsche, Zimmern und Räumen werden schriftlich im Angebot festgehalten; mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Letzte Änderungen können bis 14 Tage vor der Veranstaltung berücksichtigt werden. Der Veranstalter hat bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin alle mitwirkenden Dienstleister namentlich zu benennen.

Für eine verbindliche Buchung ist die Unterzeichnung des Buchungsvertrags erforderlich, und die Anzahlung von 10% muss innerhalb von 30 Tagen auf das angegebene Konto geleistet werden. Festgelegte Zimmerkontingente sind direkt beim Hotel abzurufen (keine Buchungsportale wie Booking oder HRS).

Die Landkultur GmbH haftet nicht für persönliche Gegenstände, Garderobe und Geschenke. Unser Servicepersonal ist nicht befugt, Geschenke (insbesondere Geldgeschenke) für Sie aufzubewahren. Liegengebliebene Gegenstände werden nach 8 Tagen entsorgt. Für zurückgelassenen Müll erheben wir eine Gebühr von 250,00 €. Konfettishooter im Außenbereich sind untersagt; bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von 500,00 € erhoben.

Es ist nicht gestattet, in den Veranstaltungsräumen Nebel zu erzeugen. Das Anbringen von Dekorationselementen an Holzbalken ist erlaubt, jedoch muss die Dekoration am Abbautag rückstandslos entfernt werden. Hilfsmittel (Leiter, Klebemittel usw.) stehen nicht zur Verfügung. Jegliches Nageln oder Schrauben von Gegenständen an Wänden und Böden ist untersagt.

9. BESONDERE HINWEISE

  1. Im Hotel sind Tiere willkommen, jedoch bitten wir um vorherige Abstimmung, um sicherzustellen, dass wir den Bedürfnissen Ihrer Vierbeiner gerecht werden können. Wir verrechnen ebenfalls ein Aufpreis von 15 Euro pro gemeldeter Hund.
  2. Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel wird die Gegenstände für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren. Danach werden die Gegenstände, sofern ersichtlicher Wert besteht, einem örtlichen Fundbüro übergeben.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Reservieren Sie einen Tisch

Hier können Sie gerne eine Reservierungsanfrage für einen Tisch in unserem Restaurant stellen.

Bei einer Reservierung über 20 Personen kontaktieren Sie bitte
unser Restaurant telefonisch unter 06853-85697-0.
Vielen Dank.

Ihre Anfrage zur Tagung bzw Firmenevent

Ihre Anfrage

Senden Sie uns Ihren Wunschtermin und die wichtigsten Informationen – wir erstellen Ihnen gerne ein passendes Angebot für Ihre Tagung oder Veranstaltung.
Ihre Anfrage zur Privaten Veranstaltung

Ihre Anfrage

Senden Sie uns Ihren Wunschtermin und die wichtigsten Informationen – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück, um individuelle Details zu besprechen.